INFORMATIONEN FÜR AUSSTELLER
Alle Informationen zur Teilnahme an der Ausstellung
Wenn Ihr Unternehmen in einem EG-/ESL-Staat ansässig ist und Sie beabsichtigen, Arbeitnehmer zu entsenden, um während der Messe eine grenzüberschreitende Dienstleistung zu erbringen, oder wenn Sie ein unabhängiger Dienstleister sind, müssen Sie mindestens 8 Tage vor Beginn der Aktivität eine Online-Meldung abgeben.
Dies gilt auch für Auf- und Abbauarbeiten, die von der ausführenden Firma, sei es der Aussteller selbst oder eine von ihm beauftragte Firma, angemeldet werden müssen (in diesem Fall obliegt es der betreffenden Firma, die Anmeldung vorzunehmen). Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten
DAS MELDEVERFAHREN IST AUF DER WEBSITE DER BUNDESBEHÖRDE VERFÜGBAR: WWW.SEM.ADMIN.CH
Die Direktion der Internationalen Ferienmesse Schweiz kann keine Verantwortung für eine solche Meldung im Namen des an der Messe anwesenden ausländischen Arbeitgebers oder Selbstständigen übernehmen und haftet nicht für die vom Aussteller gemachten Angaben.
Für die Verzollung von handelsfähigen Waren sind die Öffnungszeiten der Zollstellen zu beachten. Zollanmeldungen können von Montag bis Freitag während der Steuerzeiten abgegeben werden. Einige Zollämter sind auch am Samstagvormittag geöffnet.
GRENZÜBERGÄNGE UND ZOLLSTELLEN, ÖFFNUNGSZEITEN: WWW.EZV.ADMIN.CH
Der grenzüberschreitende Handel mit handelbaren Gütern umfasst die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr aller Waren, die zur Verwendung in Unternehmen, einschließlich eigener Unternehmen oder Gaststätten, bestimmt sind. Zum handelsfähigen Warenverkehr gehört auch die Beförderung von Waren über die Zollgrenze im Auftrag einer Privatperson oder eines Unternehmens. Das Gleiche gilt für alle Dienstleistungen, die im Rahmen eines Auftrags als Lieferungen gelten.
ALLE HANDELBAREN WAREN MÜSSEN BEI DER NÄCHSTGELEGENEN SCHWEIZERISCHEN ZOLLSTELLE GESTELLT UND ELEKTRONISCH MIT EINEM DDAT-FORMULAR ODER EINEM ATA-HEFT ANGEMELDET WERDEN: WWW.EZV.ADMIN.CH
Der WiFi-Service ist auf dem gesamten Gelände des Messegeländes aktiv. Der WiFi-Service wird von der Stadt Lugano zur Verfügung gestellt und nicht von der Internationalen Ferienmesse Schweiz.