Via Purasca 28
6988 Ponte Tresa - CH
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1) NAME UND ART DER VERANSTALTUNG Offizieller Name der Veranstaltung ist "I Viaggiatori" Internationale Ferienmesse.
2) ORGANISATOR DER VERANSTALTUNG Organisator der Ausgabe 2008 der Ferienmesse ist Promax Comunication SA, via Purasca 28, CH - 6988 Ponte Tresa, im Folgenden Promax genannt
3) ORT, DAUER UND OEFFNUNGSZEITEN DER VERANSTALTUNG - Die Internationale
Schweizer Ferienmesse findet in den Hallen des Messezentrums Lugano, in Via Campo
Marzio - 6900 LUGANO, statt.
Veranstaltungstage und Oeffnungszeiten:
Donnerstag, 30. Oktober 2008 von 11.00 bis 19.00 Uhr
Freitag, 31. Oktober 2008 von 11.00 bis 19.00 Uhr
Samstag, 1. November 2008 von 11.00 bis 19.00 Uhr
Sonntag, 2. November 2008 von 11.00 bis 19.00 Uhr
4) INSCHREIBEFRIST UND BESTAETIGUNG DER STANDPOSITION - Einschreibefrist ist der 30. September 2008. Das Organisationssekretariat teilt den Ausstellern die endgueltige Standposition innerhalb des 25. Oktober mit.
5) AUSSTATTUNG DER MESSESTAENDE- Die Ausstattung wird von der Organisation zur Verfuegung gestellt. Es besteht allerdings die Moeglichkeit zusaetzliche Ausstattungdetails, welche in der beigelegten Liste aufgefuehrt sind, zu ordern. Aussteller, welche einen "Inselstand" (mit vier offenen Seiten) mieten, haben die Moeglichkeit den Stand nach eigenem Wunsch ausstatten. STANDAUFBAU: Mittwoch, 29. Oktober 2008 von 08.00 bis 20.00 Uhr. Aussteller, welche mehr Zeit benoetigen, werden gebeten, sich mit dem Organisationssekretariat in Verbindung zu setzen.
6) GROSSFOTOS- Die bestellten Grossfotos werden von einer Drittfirma hergestellt. Promax Comunication uebernimmt die Anlieferung der Fotos, ohne Veraenderungen bei Abmessungen, Farben oder Materialen vorher zu uebermitteln. Der File fuer die Herstellung des Grossfotos muss bis zum 15. September 2008 an Promax Comunication SA - via Purasca 28, CH - 6988 Ponte Tresa, geschickt werden.
7) STANDREINIGUNG- Die Standreinigung ist fuer alle Aussteller Pflicht, und wird waehrend der Nacht und spaetestens bis vor der Eroeffnung durchgefuehrt.
8) STANDABBAU- Die Messestaende koennen Sonntag, 2. November von 19.30 bis 22.00 Uhr und Montag, 3. November von 08.00 bis 18.00 abgebaut werden. Es ist verboten, die Messestaende vor dem offiziellen Ende der Messe abzubauen; bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 2.000 SFR verhaengt (Fotos und Zeugenaussagen gelten als Beweise). Wir bitten die Aussteller mindestens einen Angestellten bis zum kompletten Abbau des Standes vor Ort zu haben. Die Direktion lehnt jede Verantwortung fuer fehlende oder entwendete Ware ab. Um 18.00 Uhr des 3. Novembers 2008 muessen alle Gegenstaende und Dekorationen der Aussteller vom Stand entfernt worden sein. Neue Anweisungen werden im Bedarfsfall den Ausstellern waehrend der Messe mitgeteilt.
9) ANNAHME DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN- Der Aussteller verpflichtet sich an der Messe auf seinem, von der Messeleitung zugeteilten Stand, teilzunehmen, die vorliegenden Teilnahmebedingungen ohne Vorbehalt anzuerkennen und eventuelle Aenderungen, welche die Firma Promax jederzeit zu einem besseren Gelingen der Veranstaltung einbringen kann, zu befolgen. Das Organisationssekretariat befindet ueber die Teilnahme eines Ausstellers an Hand der fuer alle Aussteller gueltigen Teilnahmebedingungen. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Die Einschreibung ist nur fuer diese einzige Veranstaltung, das angemeldete Unternehmen und die angegebenen Produkte und Dienstleistungen gueltig.
10) TEILNAHME UND BEZAHLUNG- die Kosten fuer die verschiedenen Messestaende und eventuelle Zusatzeinrichtungen sind aus der offiziellen Preisliste der Messe entnommen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundflaeche des Messestandes, ohne Beruecksichtigung von Vorspruengen, Pfeilern, Anschluessen oder andere feste Bauten. Die Vorspruenge, Pfeiler oder Anschluesse auf dem gemieteten Messestand geben kein Recht auf Nachlass bei der Teilnahmegebuehr oder andere Unkosten. Die Vertraege muessen vom Unternehmensverantwortlichen unterschrieben werden und von einer Anzahlung auf den Mietpreis (+ Mwst falls erforderlich) begeitet sein. Diese Betraege muessen an Promax oder eine von Promax benannte Firma, mittels Bankueberweisung entrichtet werden. Der Saldo muss, ohne Abzuege jeglicher Art, mindestens zehn Wochen vor Beginn der Messe eingehen. Rechnungen, welche zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung ausgestell werde, sind sofort faellig. Die rechtzeitige Bezahlung der Rechnungen ist Grundvoraussetzung fuer die Zuteilung eines Messestandes. Im Falle von Verspaetungen bei der Bezahlung, kommt der uebliche Zinssatz mit einem Aufschlag von 3% zur Geltung oder das Organisatinssekretariat hat das Recht, den mit dem Aussteller geschlossenen Vertrag zu kuendigen. Der Organisator hat das Recht, bei ausstehenden Bezahlungen, auf dem Messestandt des Schuldners befindliche Ware zu pfaenden. Der Aussteller wird angehalten, eventuelle Reklamationen betreffs der Rechnungen schriftlich und umgehend, maximal zwei Wochen nach Rechnungserhalt, mitzuteilen. Die Organisation kann spaeter eingegangene Proteste nicht beachten.
11) TEILNAHMEBESTAETIGUNG- Der Organisator entscheidet ueber die Teilnahme der Aussteller auf Grund der Teilnahmebedingungen fuer alle, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Promax gewaehrt eine stillschweigende Zusage innerhalb von neun Tagen nach Erhalt des Teilnahmeantrags. Diese ist nur fuer das angegebene Unternehmen gueltig. Nach neun Tagen wird der, vom Austeller Teilnahmeantrag, gleichbedeutend mit einem Vertrag. Der Teilnahmeantrag ist nur fuer diese Ausgabe der Messe, fuer das eingeschrieben Unternehmen, die angegebenen Waren und Dienstleistungen gueltig. Produkte oder Dienstleistungen die nicht im Warenkatalog enthalten sind, duerfen nicht ausgestellt werden.
12 ) TEILNAHMEVERZICHT - Ein Aussteller, welcher aus ueberpruefbaren Gruenden, nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, hat das Rech den Vertrag mittels Einschreiben mit Rueckschein zu kuendigen. Promax fordert folgende Penalen bei Nichtteilnahme: 50% der Teilnahmegebuehr bei Absage zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Beginn der Messe und 100% der Gebuehren nach diesem Termin. Bei Absage vor den 90 Kalendertagenn vor der Veranstaltung hat Promax das Recht, alle von dem verzichtenden Unternehmen getaetigten Zahlungen einzubaehalten, und die zu Verfuegung stehenden Ausstellungsflaechen nach eigenem Gutduenken zu vergeben.
13) UEBERLASSUNG- die Ueberlassung, auch kostenlos, des eigenen Standes, in Gaenze oder zum Teil, ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der Vertrag sofort aufgeloest und der Messestand geschlossen. Der Zuwiderhandelnde hat kein Anrecht auf Rueckerstattung von Kosten oder Spesen.
14) ZUTEILUNG DER AUSSTELLUNGSFLAECHEN- Es besteht kein Recht auf Zuteilung einer Ausstellungsflaeche in einer bestimmten Halle oder einem bestimmten Bereich einer Halle. Promax behaelt sich das Recht vor, die Position der zugeteilten Ausstellungsflaeche zu aendern, die Form oder Groesse im Bedarfsfall zu aendern, Ein- oder Ausgaenge zu schliessen oder zu verlegen und strukturelle Veranderungen in den Messehallen durchzufuehren, ohne das dem Aussteller irgendein Recht erwaechst. Die Zuteilung der Ausstellungsflaechen legt Promax im Sinne der Veranstaltung fest. Jede, von den Ausstellern getaetigte Anfrage auf die Groesse des Standes (z.B. 8m x 4m x 2m), ist rein indikativ. Die Direktion kann die Einhaltung der gewuenschten Masse nicht garantieren und behaelt sich nach Artikel 4 das Recht vor, die realen Abmessungen anzugeben.
15) EVENTUELLE AENDERUNGEN DER AUSSTELLUNGSFLAECHE- Promax hat das Recht die Lage, die Ausrichtung, die Form oder Grundflaeche des Standes zu veraendern, teilt aber hiermit mit, dass die Erhoehung oder Minderung der Flaeche 20% der vom Aussteller gemieteten Flaeche nicht ueberschreitet. Falls aus technischen Gruenden die Standflaeche groesser sein sollte und/oder uber eine, zwei oder drei offenen Seiten mehr als veranschlagt, aufweisen sollte, wird Promax den Saldo fuer die Leistungen und zusaetzliche Flaeche vor der Veranstaltung oder direkt im Messezentrum auf Basis der gueltigen Preisliste einfordern.
16) MITAUSSTELLER- Den Ausstellern ist es nicht erlaubt, den zugeteilten Messestand zu verlegen, zu tauschen, zu teilen oder Dritten ganz oder teilweise zugaenglich zu machen, ohne die Erlaubnis der Organisation eingeholt zu haben. Um anderen Unternehmen, mit eigenen Produkten, eigenem Firmenlogo und eigenem Personal (Mitaussteller) die Nutzung des Messestandes zu ermoeglichen, muss ein Antrag an die Messeleitung gestellt werden. Diese gilt auch fuer Unternehmen die den oben genannten Richtlinien nicht entsprechen (vertretene Unternehmen). Die Messeorganisation hat das Recht, fuer eventuelle Mitaussteller oder vertretene Firmen Einschreibegebuehren oder andere Kosten zu berechnen, welche vom Aussteller uebernommen werden muessen. Fuer Mitaussteller und vertretene Firmen gelten die selben Bedingungen wie unter Punkt 10) angegeben. Fuer diese Firmen sind die Teilnahmebedingungen im Rahmen der Anwendbarkeit gueltig. Falls ein Aussteller ohne Erlaubnis einen oder mehrere Mitaussteller oder vertretene Firmen auf seinem Stand beherbergt, hat der Veranstalter das Recht den Vertrag umgehend zu kuendigen und den Messestand auf Risiko und Kosten des Zuwiderhandelnden zu schliessen. Auch nach Erhalt der Erlaubnis seitens der Organisation, ist der Hauptaussteller fuer die Einhaltung der Bestimmungen seinerseits, der Mitaussteller und der vertretenen Unternehmen verantwortlich. Falls meherere Unternehmen gemeinsam auf einem Messestand teilnehmen wollen, gelten diese Teilnahmebedingungen fuer jedes einzelne Unternehmen. Desweiteren muessen die teilnehmenden Unternehmen einen einzigen Gespraechspartner im Teilnahmeantrag angeben. Bei gemeinsamer Nutzung eines Messestandes sind alle Unternehmen fuer die Bezahlung Teilnahmegebuehren und anderer Kosten sowie fuer die Einhaltung aller Regeln verantwortlich.
17) VERKAUF WAEHREND DER MESSE - Der Verkauf von Produkten und Waren waehrend der Messe ist erlaubt.
18) AUSSTELLERVERZEICHNIS- Zur Messe veroeffentlicht die Promax die offizielle Ausstellerliste, neben der kostenpflichtigen und nicht obligatorischen Werbung, das alfabetisch geordnete Verzeichnis aller Aussteller. Der Eintrag in diese Liste ist Pflicht und fuer Aussteller und Mitaussteller kostenpflichtig; die Preise sind im Teilnahmeantrag ersichtlich. Falls der Teilnehmer bei Ablauf des Einschreibetermins die zu veroeffentlichen Daten noch nicht angegeben haben sollte, werden die Daten des Teilnahmeantrages uebernommen, und und kostenpflichtig in die Austellerliste eingetragen. Der Inserzionist ist verantwortlich fuer den Inhalt der Anzeige und eventuelle, daraus resultiernden, Schaeden.
19) OFFIZIELLER KATALOG- Der Teilnahmeantrag fuer die Aufnahme in den offiziellen Katalog (Herbstausgabe des schweizer Tourismusfuehrers) ist fuer den Auftraggeber sofort bindend, entbindet Promax von der Mitteilungspflicht der Auftragsannahme, und bietet Promax die Moeglichkeit den Auftrag nicht anzunehmen. Die Verteilung der Werbeflaechen haengt von drucktechnischen Beduerfnissen ab. Die Veroeffentlichung unterliegt der unanfechtbaren Wahl des Herausgebers, welcher die Herausgabe ungeeigneter Artikel verhindern kann. Im Falle von Unterlassungen oder Fehlern, welche unmissverstaendlich Promax zugeschrieben werden koennen, aber dem Kunden auch nur teilweise zum Nutzen gereichen, ist der Auftraggeber gehalten, den vollen Betrag zu ueberweisen, hat aber das Recht auf einen anteilsmaessigen Rabatt auf Insertionen im selben Fuehrer. Promax ist in keinem Fall verantwortlich fuer Schaeden irgendwelcher Art, welche direkt oder indirekt aus der gebotenen Dienstleistung enstehen koennen. Desweiteren ist Promax nicht verantwortlich fuer Schaeden am Material des Auftragsgebers, den teilweisen oder ganzen Verlust der veroeffentlichten und herausgegebenen Daten, oder fuer Fehler im zur Verfuegung gestellten Material. Diese Klausel behaelt auch nach Ablauf der Vertragsdaeur Gueltigkeit. Das zur Vefuegung gestellte Material wird nicht zurueckgegeben und muss fuer jede Neuveroeffentlichung erneut zur Verfuegung gestellt werden. Der Auftraggeber erlaubt nach Gesetz 675/96 ueber "Schutz der Personen und anderer Gegenstaende bei Verwendung persoenlicher Daten" die Benutzung der persoenlichen Daten.
20) AUSSTELLERAUSWEISE - Aussteller haben ein Anrecht auf kostenlose Ausstellerausweise, welche vom Standaufbau bis Standabbau Gueltigkeit haben und wie folgt verteilt werden:
2 Ausweise fuer einen Stand bis 12 m2
3 Ausweise fuer einen Stand bis 21 m2
4 Ausweise fuer einen Stand bis 32 m2
5 Ausweise fuer einen Stand bis 40 m2
6 Ausweise fuer einen Stand ueber 40 m2
Diese Ausstellerausweise koennen direkt am Check-Inn abgeholt werden.
21) FOTOS UND ZEICHNUNGEN- Promax hat das Recht jeden Stand zu fotografieren und diese Fotos zu benutzen, ohne Anspruch Seitens des Austellers.
22) WERBUNG- Die Aussteller koennen ihr eigenes Werbematerial auf ihrer Standflaeche auslegen und verteilen. Plakate duerfen innerhalb des eigenen Standes aufgehaengt werden. Jede andere Art von Werbung ausserhalb des Standes, wie in den Gaengen, auf den Strassen oder in der Nahe des Messezentrums ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden die von Promax fesgelegten Regeln gueltig.
23) HAFTPFLICHT- der Aussteller ist fuer Schaeden an Besuchern oder sich selbst auf seinem Messestand haftbar. Der Aussteller wird angehalten eine Haftpflichtversicherung mit der Messeorganisation abzuschliessen. Die Organisation uebernimmt keine Haftung fuer Drittfirmen wie, Speditionen, Kurierdienste, Lieferanten usw.
24) AUFSICHT- Die Organisation stellt einen Wachdienst Tags und Nachts zur Verfuegung. Waehrend des Aufbaus, des Abbaus und bei Eroeffnung der Hallen unterliegt die Ueberwachung den Ausstellern. Die Organisation verpflichtet daher die Aussteller bei Oeffnung der Hallen bis zur Schliessung eigenes Personal an den Staenden zu haben.
25) SCHAEDEN AN MESSESTAENDEN- Die Messestaende muessen so zurueckgegeben werden, wie sie in Empfang genommen wurden. Eventuelle Reparaturkosten muessen vom Aussteller, der auch fuer die Einhaltung der Normen fuer den Gebrauch der Strukturen und der Installationen verantwortlich ist, uebernommen werden.
26) AENDERUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN- Promax behaelt sich das Recht vor, die bestehenden Teilnahmebedingungen, um einen besseren Ablauf der Veranstaltung zu gewaehrleisten, zu veraendern. Diese neuene Bedingungen haben die selbe Wertigkeit der hier aufgefuehrten Bedingungen. Bei Zuwiederhandlungen behaelt sich Promax das Recht vor, Messestaende umgehend zu schliessen. In diesem Fall hat der Aussteller kein Recht auf Rueckerstattung von Kosten oder Spesen.
27) HOEHERE GEWALT- Im Falle hoeherer Gewalt oder aus organisatorischen Gruenden hat Promax das Recht, die Veranstaltung zu verlegen oder abzusagen. In diesem Falle wird Promax, nach Bezahlung Dritter und Abdeckung der Organisationskosten, den Ausstellern einen Ausgleich auf Basis der gemieteten Quadratmetern auzuszahlen. Die Gesamtsumme wird proportional auf die Teilnehmer verteilt. Promax kann auf keinen Fall fuer Schaeden haftbar gemacht werden.
28) DATENSCHUTZ FUER DIE AUSSTELLER- Promax, Verantwortlich fuer die Datenverarbeitung, behandelt die persoenlichen Daten der Aussteller und der vertretenen Firmen auch mit automatischer Datenverarbeitung fuer die angegebenen Dienstleistungen, und um ihn betreffs Initiativen und/oder Angebote unseres Unternehmens hinzuweisen. Die Uebermittlung der Daten ist Pflicht, um die bestellten Dienstleistungen erfuellen zu koennen und daher hat die Nichtuebermittlung dieser Daten zu Folge, das diese Dienstleistungen nicht ausgefuehrt werden koennen. Ausser dem Geschaeftsfuehrer, stehen folgenden Bereichen der Promax diese Daten zur Verfuegung: Verkaufsbuero, Buchhaltung, Pressebuero und Datenverarbeitungsbereich. Der Aussteller erlaubt es Promax, die persoenlichen Daten im Ausstellerverzeichnis der Veranstaltung aufzunehmen, welches national und international verteilt wird. Desweiteren erlaubt der Aussteller Promax, dass diese Daten fuer Werbezwecke in der Homepage der Veranstaltung und dem Ausstellerverzeichnis, welches auf Anfrage an Unternehmen die an der Veranstaltung interessiert sind, per E-Mail zusegandt werden, und der firmeneigenen Datenkartei zu verwenden. Die Unternehmen haben das Recht auf Aktualisierung, Berichtigung, Aenderung, Streichung der Daten, in dem sie sich schriftlich an Promax wenden.

